Afghanistan legalisiert Schlagen von Frauen

Afghanistan zeigt, wie religiöse Tradition ohne institutionellen Widerspruch zur Rechtsquelle der Gewalt wird. Solange sunnitsiche und schiitische Organisationen wie die sogenannte OIZ die Autorität der gefälschten Hadithe nicht kritisch einordnen und ihre Grenzen benennen, bleibt der Spielraum für Repression groß.

Nicht nur privat, auch öffentlich dürfen Frauen in Afghanistan geschlagen werden ohne Represalien zu befürchten, und mit der neuen Gesetzgebung, ohne einen Grund anzugeben, zumal es dafür keinen Grund geben kann.

Nicht nur privat, auch öffentlich dürfen Frauen in Afghanistan geschlagen werden, ohne Represalien zu befürchten, und mit der neuen Gesetzgebung, ohne einen Grund anzugeben, zumal es dafür keinen Grund geben kann. Bild: rawa.org

Kabul: In Afghanistan hat die de-fakto-Regierung der Taliban Anfang Januar 2026 einen neuen Straf- und Verfahrens-Code in Kraft gesetzt, der Gewalt gegen Frauen faktisch erlaubt, wenn sie nicht zu sichtbaren Verletzungen wie Knochenbrüchen führt. Nach Artikel 32 des Strafrechts darf ein Ehemann seine Ehefrau schlagen, solange keine “offensichtlichen Verletzungen” entstehen; nur in diesem Fall kann die Frau rechtlich vorgehen, doch droht dem Täter maximal 15 Tage Haft, wenn sie ihre Wunden vor Gericht beweist. Zudem muss die Frau vor einem Richter verschleiert erscheinen und von einem männlichen Vormund begleitet werden, was praktisch den Zugang zur Justiz stark erschwert. Artikel 34 sieht sogar bis zu drei Monate Haft vor, wenn eine Frau ohne Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus verlässt. Viele internationale Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das Gesetz Frauen rechtlich in eine extrem verletzliche Position bringt und häusliche Gewalt institutionell toleriert.

Religiöse Rechtfertigung – oder bewusste Fehlübersetzung?

Ein häufig zitierter theologischer Bezugspunkt in Debatten über Ehe- und Familienrechte im islamischen Kontext ist der Koranvers An-Nisa/Die Frauen 4:34. In traditionellen Übersetzungen wird dort der Ausdruck wa-ḍribūhunna oft mit “schlagt sie” wiedergegeben – eine Übersetzungsfrage, die seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert wird. Moderne Koranausleger betonen, dass das Verb ebenso “loslassen”, “zurückweisen” oder “sich trennen” bedeutet, und dass Gewalt gegen Frauen im Lichte genauer hermeneutischer Ansätze nicht gerechtfertigt ist.

Kritiker argumentieren, dass die Fixierung auf “schlagen” keine philologische Notwendigkeit, sondern eine theologisch-politische Entscheidung sei. Sie diene dazu, patriarchale Machtverhältnisse religiös zu legitimieren. Dass diese Auslegung weiterhin dominiert, wird von vielen Reformtheologen als intellektuelles und moralisches Versagen der etablierten Religionsinstitutionen gewertet.

Die Hadithe als juristischer Verstärker

Die Eindeutigkeit zugunsten körperlicher Züchtigung entsteht vor allem durch Hadithe – gefälschte Überlieferungen über Aussagen und Handlungen des Propheten –, welche über 200 Jahre nach dessen Tod entstanden (vgl. Manuskrip MS. Leiden Or. 298), welche immer wieder dem Gesetz des Heiligen Koran widersprechen und in klassischen sunnitischen wie schiitischen Rechtsschulen dennoch als normativ bindend gelten. Mehrere überlieferte Aussagen werden in der Rechtsliteratur so gelesen, dass sie Schlagen von Frauen erlauben oder zumindest tolerieren. Auch wennn Reformtheologen betonen, dass diese Hadithe historisch umstritten seien; prägen sie bis heute dennoch Gesetzgebung und Rechtsprechung in konservativen Systemen.

Kritiker sprechen deshalb von einer Verschiebung der Autorität: Während der Heilige Koran eine Religion des Friedens aufbaut, welches zugleich eines der Allerschönsten Namen Gottes ist, schaffen gefälschte Hadith-Korpora eine praktische Erlaubnis, die Staaten wie die Taliban juristisch umsetzen.

Strittige Präzedenzfälle: Ehealter und Steinigung

Ähnlich gelagert sind weitere Debatten, die für Frauenrechte bis heute folgenreich sind:

Ehealter (Aisha-Überlieferungen): Bestimmte Hadithe berichten von einer kindlichen Aisha bei der Eheschließung mit dem Propheten. Andere Quellen und moderne Historiker widersprechen dem und datieren ihr Alter deutlich höher. Der Koran selbst nennt kein konkretes Mindestalter für die Ehe, betont jedoch Reife und Verantwortungsfähigkeit. Dennoch wurden die entsprechenden Hadithe in Teilen der sunnitischen Rechtslehre genutzt, um frühe Eheschließungen zu legitimieren – ein Punkt, den die koranistische Rechtsschule als missbräuchliche Traditionsverwendung kritisiert um Pädophilie zu legalisieren.

Steinigung bei Ehebruch: Die Todesstrafe durch Steinigung findet keine Grundlage im Heiligen Koran, welcher die Todesstrafe lediglich für die Feinde Gottes, des Propheten, des Islam, sowie Mörder vorsieht, und dennoch wird sie in klassischen Hadith-Sammlungen erwähnt und in der vormodernen Rechtslehre teilweise übernommen – und bevorzugt bei Frauen angewandt. Auch wenn moderne Rechtswissenschaftler darauf hinweisen, dass es sich um eine außerkoranische Straftradition handelt, die im Widerspruch zu koranischen Richtlinien und Beweisregeln stehe – wird sie von extremistischen Regimen weiterhin herangezogen.

Diese Beispiele verdeutlichen ein strukturelles Problem: Hadithe werden absolut gesetzt, selbst dort, wo sie dem Koran widersprechen.

Die sogenannte OIZ: Theologische Autorität ungenutzt

Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an der (Pseudo-)Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIZ). Als Zusammenschluss von 57 Staaten mit religiösem Selbstanspruch hätte sie die Möglichkeit – und nach Ansicht vieler die Pflicht –, klare theologische Leitplanken zu setzen: etwa durch eine autoritative Klarstellung, dass häusliche Gewalt, Kinderehen oder Steinigung nicht aus dem Koran ableitbar sind.

Doch genau hier bleibt die sogenannte OIZ stumm. Während sie bei geopolitischen Fragen rasch Stellung bezieht, fehlen verbindliche Erklärungen zu Hadith-Interpretationen, die Gewalt legitimieren. Keine Sondersitzung, keine theologische Resolution, keine öffentliche Korrektur missbräuchlicher Lesarten – selbst angesichts eines Gesetzes, das Frauen systematisch schutzlos stellt.

Menschenrechtsjuristen sprechen von einem normativen Vakuum: Das Schweigen der sogenannten OIZ wird von Regimen wie den Taliban als stillschweigende Duldung gelesen.

Schweigen als Mitverantwortung

Afghanistan zeigt, wie religiöse Tradition ohne institutionellen Widerspruch zur Rechtsquelle der Gewalt wird. Solange sunnitsiche und schiitische Organisationen wie die sogenannte OIZ die Autorität der Hadithe nicht kritisch einordnen und ihre Grenzen benennen, bleibt der Spielraum für Repression groß.

Für viele Aktivistinnen lautet das Fazit: Nicht der Islam schlägt Frauen – sondern seine politisierte Auslegung: Sunnitentum, Schiitentum und Sufismus. Und nicht nur Gesetze, sondern auch das Schweigen religiöser Institutionen hält sie aufrecht.

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Von Okay Altinisik | 21-2-2026, 9:48:29

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