Ungarischer Premier will Präsidenten absetzen

Wien/Budapest: Die neue ungarische Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar hat heute offiziell ein Verfahren zur Absetzung von Staatspräsident Tamás Sulyok eingeleitet. Ein Ultimatum war zuvor unbeantwortet verstrichen — Sulyok weicht nicht.

Bild: Facebook/Péter Magyar

Bild: Facebook/Péter Magyar

Wer ist Tamás Sulyok — und warum will ihn Magyar loswerden?

Sulyok ist seit dem 5. März 2024 Staatspräsident Ungarns. Zuvor war er Präsident des Verfassungsgerichts — ein Amt, das er von 2016 bis 2024 innehatte. Seine Nominierung erfolgte durch die damals von Orbáns Fidesz dominierte Volksvertretung.

Magyar nennt ihn offen eine „Marionette” Orbáns. Der Vorwurf ist konkret: Magyar wirft Sulyok vor, während der vergangenen Jahre geschwiegen zu haben, als demokratische Grundsätze oder gesellschaftliche Gruppen unter Druck geraten seien — ob bei Einschränkungen des Versammlungsrechts, der Tätigkeit des Souveränitätsschutzamtes oder Angriffen auf die Tisza-Partei selbst. Sulyok habe stets mit demselben Argument reagiert: Es handle sich um politische Fragen, in die sich ein Staatspräsident nicht einmische. Für Magyar ist genau das der Beweis: Die Aufgabe des Staatsoberhaupts sei nicht auf die Unterzeichnung von Gesetzen und repräsentative Pflichten beschränkt — das Amt müsse die Einheit der Nation verkörpern und über das demokratische Funktionieren des Staates wachen.

Eine Verfassungsänderung als Werkzeug — aber kein einfacher Weg

Die Tisza-Partei verfügt im neuen Parlament über die nötige Zweidrittelmehrheit, um Verfassungsänderungen zu beschließen. Rein rechnerisch hätte Magyar also die Mittel. Doch die Lage ist komplizierter, als sie zunächst erscheint.

Im Dezember 2025 verabschiedete die noch von Fidesz dominierte Volksvertretung eine Verfassungsänderung, die die Absetzung eines Staatspräsidenten erheblich erschwert: Die letztverbindliche Entscheidung über eine Amtsenthebung wurde dabei dem Verfassungsgericht übertragen — das von Péter Polt geführt wird, einem weiteren Orbán-Loyalisten. Kritiker hatten diese Änderung damals als institutionelle Schutzzone gegen einen künftigen Machtwechsel bezeichnet — und genau jetzt entfaltet sie ihre Wirkung.

Magyar hat darauf reagiert, indem er ankündigte, die Regierung werde nicht auf das bestehende Amtsenthebungsverfahren zurückgreifen, sondern stattdessen eine eigene Verfassungsänderung einbringen — mit dem erklärten Ziel, rechtsstaatliche und demokratische Kontrollmechanismen wiederherzustellen, gestützt auf das Mandat der Parlamentswahl vom 12. April.

Wie realistisch ist die Absetzung?

Formal hat die Tisza-Regierung die Mittel — die Zweidrittelmehrheit ist vorhanden. Politisch ist der Weg jedoch mit Hindernissen gepflastert: Das von Fidesz hinterlassene institutionelle Geflecht aus loyalen Richtern, Staatsanwälten und Behördenleitern ist bewusst auf Langlebigkeit angelegt worden.

Neben Sulyok hatte Magyar nach dem Wahlsieg auch den Präsidenten der Kurie, den Generalstaatsanwalt, den Präsidenten des Verfassungsgerichts, den Rechnungshofpräsidenten, den Vorsitzenden der Wettbewerbsbehörde sowie den Präsidenten der Medienbehörde zum Rücktritt aufgefordert. Keiner von ihnen ist bislang diesem Aufruf gefolgt.

Sulyok seinerseits hat die Venedig-Kommission des Europarats bereits um eine Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Lage gebeten — ein kluger Zug, der das Verfahren in internationale Bahnen lenkt und Magyar unter Beobachtung stellt.

Hinter dem Machtkampf

Was sich in Budapest abspielt, ist mehr als ein Personalstreit. Es ist ein Verfassungskonflikt über die Frage, ob ein durch Wahlen legitimiertes Parlament das Recht hat, die institutionellen Hinterlassenschaften eines autoritären Systems zu beseitigen — oder ob gerade diese Hinterlassenschaften es verhindern können.

Sulyok repräsentiert das eine, Magyar das andere. Wer obsiegt, wird darüber entscheiden, ob der ungarische Machtwechsel tatsächlich ein Systemwandel wird — oder nur ein Regierungswechsel unter alten Regeln.

Von Okay Altinisik | 2-6-2026, 09:08:21

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