SPÖ und Oberlandesgericht Oldenburg erschüttern die Tierrechtsbewegung

Wien/Graz/Oldenburg, 11. Juni 2026 — Zwei Ereignisse, tausend Kilometer voneinander entfernt, werfen dieselbe Frage auf: Wem gehört die Wahrheit über das Leid der Tiere — dem Gesetzgeber, der Agrarlobby oder der Öffentlichkeit?

Am 9. Juni 2026 entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die Aktivisten Anna Schubert und Hendrik Haßel haften und Schadensersatz an den Schlachthof Brand Qualitätsfleisch zahlen müssen.

Am 9. Juni 2026 entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die Aktivisten Anna Schubert und Hendrik Haßel haften und Schadensersatz an den Schlachthof Brand Qualitätsfleisch zahlen müssen. Bild: Instagram/schlachthofprozess

Das österreichische Tierqualvertuschungsgesetz

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschloss der Nationalrat im Juli 2024 eine umfangreiche Tierschutzgesetznovelle, die vor allem eine Verschärfung des Qualzuchtverbots für Heimtiere bringt. Auf dem Papier klingt das fortschrittlich. In der Praxis aber haben Tierschutzorganisationen nun noch mehr zu tun.

Der Grund liegt in dem, was das Gesetz bewusst auslässt. Die Opposition übte vor allem Kritik daran, dass landwirtschaftliche Nutztiere von den neuen Regelungen nicht umfasst sind — und dass Handlungsbedarf bei Vollspaltenböden in der Schweinehaltung sowie bei Tiertransporten weiter ignoriert wird.

Mit anderen Worten: Wer eine Bulldogge mit Atemwegsproblemen züchtet, riskiert künftig Strafe. Wer aber Millionen Schweine auf Betonrosten ihr Leben fristen lässt, genießt weiterhin gesetzlichen Schutz — und zwar ausdrücklich. Noch immer ausständig ist eine Lösung in der Frage des Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, obwohl der Verfassungsgerichtshof die lange Übergangsfrist bis 2040 bereits als nicht gerechtfertigt eingestuft hatte.

Es ist eine Logik, die Tierschützer seit Jahren beklagen: Das Leid von Haustieren erzeugt öffentliche Empörung und damit Wählerstimmen. Das Leid von Nutztieren erzeugt Fleisch und damit Lobbygelder.

Steiermark: SPÖ als Steigbügelhalter

Anfang Juni 2026 passierte im steirischen Landtag etwas, das selbst erfahrene Tierschützer sprachlos machte. Der Landtag jenes Bundeslandes, in dem nach Oberösterreich die zweitmeisten Vollspaltenboden-Tierfabriken stehen und in dem über 730.000 Schweine gehalten werden, von denen nur fünf Prozent je einen Strohhalm gesehen haben — und in dem 1.025 Vollspaltenboden-Schweinefabriken vom VGT angezeigt werden mussten, weil sie schlicht das Gesetz ignorieren — beschloss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ, die Bundesregierung aufzufordern, Aufdeckerinnen und Aufdecker von Missständen zu kriminalisieren und ins Gefängnis zu stecken.

VGT-Obperson Martin Balluch zeigte sich erbost: „Das hat ja schon fast Putin-Niveau. Dass die ÖVP da mitspielt, war leider zu erwarten. Aber dass auch die SPÖ hier für die Kriminalisierung essenzieller Tierschutzarbeit die Steigbügelhalter macht, ist enttäuschend und eine Schande.”

Die Logik ist pervers, aber eindeutig: Statt die Schweinefabriken zu zwingen, das geltende Gesetz einzuhalten, sollen jene ins Gefängnis, die auf diese Gesetzesverstöße hinweisen. Die Kriminellen werden geschützt, die Aufdecker sollen haften.

Die SPÖ, die sich gerne als Partei der Schwachen versteht, hat sich, nach dem Kopftuchverbot für Schulmädchen, erneut auf die Seite der Unterdrücker gestellt.

Oldenburg: Ein Urteil mit Signalwirkung

Im Frühjahr 2024 drangen Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) in den Schlachthof Brand in Lohne im Landkreis Vechta ein und brachten versteckte Kameras an der CO₂-Betäubungsanlage an. Die Videos sorgten für Aufsehen, weil die Schweine bei dieser Betäubungsart für einige Sekunden starke Abwehrreaktionen zeigen.

Am 9. Juni 2026 entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die Aktivisten Anna Schubert und Hendrik Haßel haften und Schadensersatz an den Schlachthof Brand Qualitätsfleisch zahlen müssen. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil der Vorinstanz und stärkte die Rechte von Schlachthofbetreibern gegenüber Tierrechtsaktivisten.

Die rechtliche Begründung ist bemerkenswert: Die CO₂-Betäubung sei vom Gesetzgeber anerkannt und müsse daher grundsätzlich hingenommen werden. Und weiter: Wer Tierschutzverstöße zu erkennen meine, müsse sich an die zuständigen Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden wenden.

Das Gericht weist die Aktivisten also an dieselben Behörden, die das, was die Aktivisten filmten, jahrzehntelang genehmigt haben.

Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Den Aktivisten bleibt theoretisch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof sowie, sollte eine Grundrechtsverletzung geltend gemacht werden können, der Weg zum Bundesverfassungsgericht — ein steiniger Pfad, der Jahre dauern kann.

Kritiker bringen es auf den Punkt: Die CO₂-Betäubung ist nur deshalb legal, weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Weil niemand die Bilder kennt, verhindert die Lobby eine informierte Debatte.

Zwei Länder, eine Methode

Österreich verbietet das Zeigen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen zu Werbezwecken — aber schützt die Industrie, die täglich Millionen Nutztiere unter Bedingungen hält, die kein Haustierbesitzer je dulden würde. Deutschland schützt das Unternehmerpersönlichkeitsrecht eines Schlachthofs höher als das Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, wie ihr Schnitzel entstand. Und die Steiermark beschließt parteiübergreifend, dass Wahrheit eine Straftat sein soll.

Fazit: Sie züchten Whistleblower

Wer Wahrheit unter Strafe stellt, schafft sie nicht aus der Welt — er schafft sie in den Untergrund. Und der Untergrund hat seine eigenen, bewährten Methoden: das Whistleblower-Prinzip. Anonym gegenüber der Öffentlichkeit, aber nicht gegenüber der Presse. Verifiziert, dokumentiert, publiziert — ohne dass ein Gericht jemals einen Namen bekommt.

Die Beschlüsse von Graz und das Urteil von Oldenburg werden also nicht weniger Aufnahmen aus Schlachthöfen produzieren. Sie werden mehr Whistleblower produzieren. Professioneller. Unangreifbarer. Und mit internationalem Rückenwind.

Jetzt handeln: Petition unterzeichnen

Die Landwirtschaftslobby will das Aufdecken von Tierquälerei und den zivilgesellschaftlichen Protest vor Tierfabriken mit einem Tierqualvertuschungsgesetz kriminalisieren und unter Strafe stellen. Das muss im Interesse der Tiere und der Menschen die nicht wegschauen können verhindert werden. Diese zwei Vereine kämpft dagegen — und brauchen deine Stimme.

Jetzt Petitione unterzeichnen: www.vgt.at/de/petitionen/tierqualvertuschungsgesetz / www.schlachthofprozess.org

Von Okay Altinisik | 12-6-2026, 9:50:15

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