94 Prozent der österreichischen Bevölkerung – und ähnliche Mehrheiten in anderen EU-Ländern – sprechen sich laut Umfragen für die Beibehaltung der vollen Kennzeichnungspflicht aus. Das Recht zu wissen, was in Lebensmitteln steckt, sei ein Grundrecht, nicht ein Luxus.

Frankenfood. Bild: Ivan Babydov
Am 17. Juni 2026 entscheidet das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die neue Verordnung zu Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken (NGT). Was auf dem Spiel steht – und warum Verbraucherschützer, Öko-Verbände und Zivilgesellschaft Alarm schlagen.
Gentechnik auf dem Teller – ein tief verwurzeltes Misstrauen
Die Skepsis gegenüber gentechnisch veränderter Nahrung hat eine lange Geschichte in Europa. Seit den 1990er Jahren – als die ersten Gen-Soja- und Gen-Maissorten aus den USA auf den Markt drängten – verbinden viele Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik im Essen mit Begriffen wie „Frankenfood”, unkontrollierbaren Risiken und dem Bild einer von Agrarkonzernen dominierten Landwirtschaft. Hinzu kamen Skandale wie BSE und Dioxin-verseuchtes Hühnerfleisch, die das Vertrauen in Lebensmittelbehörden und die Industrie nachhaltig erschütterten – auch wenn diese Fälle nichts mit Gentechnik zu tun hatten. Das Misstrauen übertrug sich trotzdem. Ein weiterer Faktor ist das Gefühl des Kontrollverlusts: Wer gentechnisch veränderte Zutaten im Essen nicht erkennen kann – weil sie nicht gekennzeichnet sind –, kann keine informierte Entscheidung treffen. Genau das empfinden viele als Eingriff in ihre persönliche Autonomie. Und schließlich schwingt bei NGT-Pflanzen eine grundsätzliche ethische Frage mit: Darf der Mensch in das Erbgut von Nutzpflanzen eingreifen – mit Folgen, die sich über Generationen und Ökosysteme hinweg entfalten könnten, die niemand heute vollständig absehen kann?
Was wird abgestimmt?
Im Kern geht es um die Frage, wie Pflanzen behandelt werden sollen, die mit modernen Methoden wie der Genschere CRISPR-Cas verändert wurden. Der vorliegende Trilog-Kompromiss – ausgehandelt zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission – teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ein: Pflanzen ohne eingebrachtes Fremd-DNA (NGT-1) sollen künftig herkömmlich gezüchteten Sorten weitgehend gleichgestellt werden und damit aus dem strengen EU-Gentechnikrecht herausfallen. Für sie entfiele die bisherige Zulassungspflicht und – besonders umstritten – die Kennzeichnungspflicht in Lebensmitteln.
Bereits am 15. Juni trifft sich der Umweltausschuss (ENVI) des Parlaments zu einer Sondersitzung, um die 37 vorliegenden Änderungsanträge zu beraten und eine Empfehlung für das Plenum zu formulieren.
Das Abstimmungsverfahren und seine Tücken
Die zweite Lesung birgt eine parlamentarische Besonderheit, die Kritiker besorgt: Um den Trilog-Text zu kippen oder zu ändern, ist eine absolute Mehrheit aller Parlamentsmitglieder erforderlich – also mindestens 361 von 720 Stimmen. Stimmt keine absolute Mehrheit für eine Änderung oder Ablehnung, gilt der Ratstext automatisch als angenommen. Selbst Enthaltungen und Abwesenheiten wirken damit faktisch wie Stimmen für den Kompromiss.
Der EU-Rat hatte den Trilogtext bereits am 21. April 2026 mit qualifizierter Mehrheit bestätigt.
Gesundheitliche Risiken: Noch viele offene Fragen
Auch aus medizinischer und toxikologischer Sicht gibt es Bedenken, die die Wissenschaft bislang nicht abschließend ausräumen konnte. Kritiker weisen darauf hin, dass gezielte Eingriffe ins Erbgut – auch ohne eingebrachtes Fremd-DNA – unbeabsichtigte Veränderungen im Genom auslösen können, sogenannte „Off-Target-Effekte”. Diese könnten dazu führen, dass Pflanzen unbekannte oder veränderte Stoffwechselprodukte bilden, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus kaum erforscht sind. Besonders brisant: Unter dem neuen Regelwerk würden NGT-1-Pflanzen ohne die bisher vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen und Langzeitstudien auf den Markt kommen. Für Allergiker und Menschen mit Vorerkrankungen ist das ein besonderes Problem – denn wer nicht weiß, dass ein Produkt gentechnisch verändert wurde, kann mögliche Zusammenhänge mit gesundheitlichen Beschwerden gar nicht erst herstellen. Unabhängige Wissenschaftler und mehrere europäische Behörden fordern deshalb, dass das Vorsorgeprinzip auch für NGT-Pflanzen konsequent angewendet wird: erst umfassend prüfen, dann zulassen – nicht umgekehrt.
Was Verbraucherschützer und Zivilgesellschaft kritisieren
Die Kritik aus Verbraucher- und Umweltschutzkreisen ist vielschichtig und scharf. Kern des Protests ist der weitgehende Verzicht auf Kennzeichnung bei NGT-1-Pflanzen: 94 Prozent der österreichischen Bevölkerung – und ähnliche Mehrheiten in anderen EU-Ländern – sprechen sich laut Umfragen für die Beibehaltung der vollen Kennzeichnungspflicht aus. Das Recht zu wissen, was in Lebensmitteln steckt, sei ein Grundrecht, nicht ein Luxus.
Darüber hinaus kritisieren 93 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa in einem gemeinsamen Brief an den ENVI-Ausschuss, dass der Verordnungsentwurf gegen das europäische Vorsorgeprinzip verstoße. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen ohne ausreichende Risikoprüfung in die Umwelt entlassen werden, könnten die Folgen für Ökosysteme und biologische Vielfalt kaum mehr rückgängig gemacht werden – so die Warnung mehrerer wissenschaftlicher Behörden.
Hinzu kommt die ungelöste Patentfrage: Der Kompromiss enthält zwar Absichtserklärungen zur Einschränkung von Saatgutpatenten, die eigentliche Vergabepraxis des Europäischen Patentamts bleibt aber unberührt – denn das EPA unterliegt nicht dem EU-Recht. Kritiker fürchten, dass eine Handvoll Großkonzerne die Kontrolle über patentiertes Saatgut ausweiten und unabhängige Züchter sowie Landwirte in Abhängigkeit treiben könnten. Laut einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft lehnen 80 Prozent der Befragten Patente auf Saatgut ab.
Auch die Öko-Landwirtschaft steht vor einem Problem: Biologische Betriebe, die keine NGT-Pflanzen einsetzen wollen, könnten durch Auskreuzungen und fehlende Kennzeichnungspflicht in ernsthafte Schwierigkeiten geraten – ohne rechtliche Handhabe.
Wie geht es weiter?
Stimmt das Parlament am Mittwoch dem Trilog-Text unverändert zu, tritt die Verordnung in Kraft. Wird sie mit absoluter Mehrheit geändert, müssen die Verhandlungen mit Rat und Kommission zu den strittigen Punkten erneut aufgenommen werden. Eine Ablehnung mit absoluter Mehrheit würde das gesamte Gesetzgebungsverfahren beenden.
Letzteres halten Beobachter für unwahrscheinlich – wahrscheinlicher ist, dass Abgeordnete versuchen werden, durch gezielte Änderungsanträge zumindest die Kennzeichnungspflicht oder stärkere Patentbeschränkungen durchzusetzen.
Eines ist sicher: Die Abstimmung am 17. Juni wird darüber entscheiden, ob europäische Verbraucherinnen und Verbraucher künftig wissen dürfen, was auf ihrem Teller landet – oder nicht.
Von Okay Altinisik | 13-6-2026, 9:08:05
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