Zwei Verbote, zwei Systeme, eine Logik: Der Staat greift in den privatesten Rückzugsort des Menschen ein — und die Öffentlichkeit schweigt.

Hinter beiden Verboten steht letztlich dieselbe Anmaßung: dass eine menschliche Institution — sei es ein Revolutionsregime oder eine Bürokratie — das Recht beansprucht, uns von Gottes Schöpfung zu trennen.
Im Juni 2025 weiteten iranische Behörden das seit 2019 in Teheran geltende Verbot des öffentlichen Ausführens auf mindestens 18 weitere Städte aus, darunter Isfahan, Kerman und Ilam. Als Begründung nannte die staatliche Zeitung Iran den Schutz „öffentlicher Ordnung, Hygiene und Sicherheit.” Fahrzeuge, in denen Hunde transportiert werden, können seither für bis zu drei Monate beschlagnahmt werden. Vermieter wurden aufgerufen, ihre Wohnungen nicht mehr an Hunde- oder Katzenbesitzer zu vergeben.
Und dann aktualisierte die Europäische Kommission ihre Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten. Über 40 Pflanzenarten sind darin erfasst, die in keinem EU-Mitgliedsstaat mehr eingeführt, gehandelt, kultiviert oder in die Natur entlassen werden dürfen. Wer dagegen verstößt, riskiert nach deutschem Bundesnaturschutzgesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind unter anderem der Japanische Staudenknöterich, der Wassersalat und — je nach nationaler Auslegung — beliebte Zierpflanzen aus Gartenmärkten.
Zwei Begründungen, eine Struktur
Die Begründungen könnten unterschiedlicher kaum sein. Im Iran ist der Hund pseudo-religiös kodiert: Seit der Islamischen Revolution von 1979 gilt er vielen Geistlichen als rituell unrein. Der damalige Polizeichef General Ahmadi Moghadam brachte es 2011 auf den Punkt: „Wir sind eine islamische Gesellschaft, und Hunde sind unreine Tiere. Sie dürfen nicht im Straßenbild auftauchen.” Seither versucht das Regime, den wachsenden Trend zur Haustierhaltung — besonders unter jungen Städtern — legislativ zu unterbinden.
In der EU ist die Sprache eine andere, die Struktur jedoch vergleichbar: Biologische Vielfalt, Ökosystemstabilität, Präventionspflicht. Die Verordnung Nr. 1143/2014 und ihre Nachfolgeerlasse sind sachlich begründet — invasive Arten wie der Japanische Knöterich richten nachweislich ökologischen Schaden an. Doch die Liste wird stetig erweitert, die Übergangsfristen sind eng, und die Kommunikation an Hobbygärtner findet kaum statt. Der Normalverbraucher erfährt von einem Verbot in der Regel erst dann, wenn er bereits betroffen ist.
Kein koranisches Fundament
Die religiöse Begründung des Verbots hält einer Prüfung des heiligen Textes nicht stand. Im Koran gilt der Hund keineswegs als unreines Tier. Im Gegenteil: In Sure Al-Kahf, Die Höhle, der 18. Sure, teilt ein Hund diese Höhle mit den frommen Jünglingen — er schläft bei ihnen, er wird mit ihnen erwähnt, er gehört dazu. Der Koran nennt ihn nicht als Makel, sondern als Begleiter. Die Einstufung des Hundes als rituell unrein entstammt nicht dem Koran selbst, sondern bestimmten Hadith-Überlieferungen, also Erfindungen die dem Propheten angedichtet wurden, und deren Auslegung durch konservative Rechtsschulen — eine Interpretation, die unter muslimischen Gelehrten bis heute nicht unumstritten ist. Dass das iranische Regime diese Interpretation zur Staatsräson erhebt, hat deshalb weniger mit Islam zu tun als mit Kontrolle. Der eigentliche Subtext des Verbots ist ein anderer, und die Behörden benennen ihn bisweilen offen: Haustiere, besonders Hunde in städtischen Wohnungen, gelten als Zeichen westlichen Lebensstils. Das Verbot ist kein Tierschutzgesetz und kein religiöses Gebot — es ist Kulturpolitik.
Das Schweigen ist das eigentliche Problem
Beide Maßnahmen gingen weitgehend unkommentiert durch den öffentlichen Diskurs. Das iranische Hundeverbot wurde international kurz registriert — als Kuriosum, als weiteres Zeichen eines autoritären Regimes — und verschwand wieder. Die EU-Pflanzenliste findet sich, wenn überhaupt, in Gartenmagazinen, nicht in politischen Leitartikeln.
Das ist bemerkenswert. Denn in beiden Fällen greift der Staat in Bereiche ein, die gemeinhin als privat gelten: das Tier im Wohnzimmer, die Pflanze im Garten. Die Frage, wer darüber entscheiden darf — der Staat oder der Einzelne — ist eine politische Grundfrage. Sie wird hier nicht gestellt.
Im Fall des Iran lässt sich das Schweigen noch mit geopolitischer Distanz erklären: anderes System, andere Regeln. Diese Erklärung greift jedoch zu kurz. Denn hinter dem Verbot stehen Menschen, die ihren Hund seit Jahren trotzdem ausführen — weil das Regime die eigenen Gesetze nicht konsequent durchsetzt, wie westliche Medien berichten. Die Stille der internationalen Öffentlichkeit ändert nichts an der Lage dieser Menschen.
Im Fall der EU ist das Schweigen schwerer zu rechtfertigen. Die Verordnung gilt in allen 27 Mitgliedstaaten. Sie betrifft Millionen von Hobbygärtnern. Sie sieht empfindliche Strafen vor. Und dennoch: keine öffentliche Debatte, keine parlamentarische Auseinandersetzung von Gewicht, keine Kampagne der betroffenen Verbände, die über Fachjournale hinausreicht.
Wenn Bürokratie den Widerstand neutralisiert
Der Unterschied zwischen dem iranischen und dem europäischen Verbot liegt nicht nur in der Begründung, sondern auch in der Form. Teheran erlässt polizeiliche Anordnungen. Brüssel veröffentlicht Durchführungsverordnungen mit Übergangsfristen und Ausnahmetatbeständen.
Diese Form ist nicht neutral. Sie ist entpolitisierend. Eine Polizeianordnung provoziert — sie benennt eine Autorität, gegen die man sich stellen kann. Eine Durchführungsverordnung zur „Aktualisierung der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung” tut das nicht. Sie löst sich in Verwaltungssprache auf, bevor Empörung entstehen könnte. Je technischer die Sprache, desto geringer der Aufschrei.
Was verbindet beides
Es wäre falsch, Iran und EU in eine Schublade zu stecken. Die Systeme sind grundverschieden; die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe ist nicht vergleichbar; die Möglichkeit, sich zu wehren, ist es erst recht nicht.
Was sie teilen, ist die Mechanik der öffentlichen Reaktion — oder genauer: deren Ausbleiben. In beiden Fällen wurde eine Maßnahme erlassen, die in den Alltag von Millionen Menschen eingreift. In beiden Fällen gab es keine breite öffentliche Auseinandersetzung. In beiden Fällen normalisierte sich das Verbot, bevor es überhaupt diskutiert wurde.
Das ist das eigentliche Thema: nicht das Verbot, sondern die Stille danach.
Kein Leben ist illegal
Hinter beiden Verboten steht letztlich dieselbe Anmaßung: dass eine menschliche Institution — sei es ein Revolutionsregime oder eine Bürokratie — das Recht beansprucht, uns von Gottes Schöpfung zu trennen. Der Hund, die Pflanze, das Tier — sie wurden nicht von Parlamenten erschaffen und stehen nicht in ihrer Verfügungsgewalt. Wer ein Lebewesen für illegal erklärt, erklärt sich damit implizit für mächtiger als den, der es geschaffen hat. Das ist eine theologische wie eine politische Hybris. Kein Gesetz der Welt kann eine Pflanze unrechtmäßig machen. Kein Dekret kann einen Hund zur Bedrohung der öffentlichen Ordnung erklären, ohne dabei die Ordnung zu verhöhnen, die älter ist als jeder Staat. Kein Leben ist illegal — und kein Mensch hat das Recht, es dafür zu erklären. Nur Gott, der Schöpfer, hat Autorität über seine Schöpfung. Der Rest ist sündhafte Machtpolitik, wovor in der heiligen Schrift ausdrücklich gewarnt wurde.
Von Okay Altinisik | 3-6-2026, 10:36:01
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