Fragt sich dann nur, warum tut man sich dann überhaupt die Religion an, wenn man von ihr ohnehin nichts erwartet, keine Wahrheit, keine Erlösung. Zum Sozialisieren gibt es weitaus bessere Wege.

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Am 26. Juni übergab die von Donald Trump eingesetzte “Religious Liberty Commission” im Oval Office einen 224-seitigen Berichtsentwurf. Die Botschaft, die seither durch die US-Medien geht: Die Trennung von Kirche und Staat sei ein “Rechtsfehler”. Zwölf Empfehlungen sollen diesen angeblichen Fehler korrigieren – von der Abschaffung des Johnson Amendment – der Steuerregel, die Kirchen verbietet, einen politische Kandidaten offiziell zu unterstützen – bis zu Wiedereinstellungsansprüchen für Soldaten, die sich aus sogenannten Glaubensgründen der Corona-Impfung verweigerten.
Was bei genauerem Hinsehen auffällt: Kaum eine dieser Forderungen lässt sich tatsächlich aus einer heiligen Schrift ableiten.
Wo bleibt die Theologie?
Wer erwartet, in dem Bericht handfeste Verweise auf biblische, koranische oder andere religiöse Texte zu finden, die etwa eine Impfverweigerung vorschreiben oder öffentliches Schulgebet verlangen, wird enttäuscht. Im Gegenteil: Das Neue Testament selbst warnt in der Bergpredigt explizit vor demonstrativem, öffentlichem Beten – es rät stattdessen zum stillen Gebet. Von einer biblisch begründeten Impfskepsis ist erst recht nicht die Rede.
Was der Bericht stattdessen liefert, ist ein rechtspolitisches Argument – ein pseudoreligiöses. Um es zu verstehen, braucht man etwas Kontext zur US-Verfassung: Der Erste Verfassungszusatz (“First Amendment”) von 1791 garantiert unter anderem Religionsfreiheit und verbietet dem Staat, eine Staatsreligion einzuführen. Anders als etwa in europäischen Rechtssystemen gibt es in der US-Verfassung selbst aber keinen Satz, der wörtlich von einer “Trennung von Kirche und Staat” spricht. Diese Formulierung stammt vielmehr von Thomas Jefferson, dem dritten US-Präsidenten, der 1802 – elf Jahre nach Verfassung des Ersten Verfassungszusatzes und während seiner eigenen Amtszeit – in einem privaten Brief an eine baptistische Gemeinde in Danbury (Connecticut) schrieb, der Verfassungszusatz errichte eine “Mauer der Trennung zwischen Kirche und Staat”.
Dieser Brief war zunächst nur ein politisches Schreiben ohne Gesetzeskraft. Erst rund 150 Jahre später, in den 1940er- und 1950er-Jahren, griff der Supreme Court diese Formulierung in mehreren Grundsatzurteilen auf und machte sie zur zentralen Metapher für die Auslegung der Religionsfreiheit. Seither gilt das Bild der “Mauer” in den USA als Kurzformel für ein striktes Trennungsgebot, ähnlich wie hierzulande oft pauschal von “Trennung von Kirche und Staat” gesprochen wird, obwohl auch die europäischen Systeme (mit Kirchensteuer, Religionsunterricht, Konkordaten) keine vollständige Trennung kennen.
Die Kommission nutzt nun genau diesen historischen Befund – dass die “Mauer”-Formulierung nicht direkt aus dem Verfassungstext, sondern aus einem späteren Gerichts-Zitat eines privaten Briefs stammt – als Hebel: Wenn der Begriff selbst schon eine spätere richterliche Interpretation und nicht der Urtext sei, so das Argument, dann könne man diese Interpretation auch wieder lockern oder neu fassen. Das ist, juristisch betrachtet, ein legitimer Diskussionspunkt über Verfassungsauslegung – vergleichbar mit Debatten in Europa darüber, wie weit ein Grundrecht über seinen reinen Wortlaut hinaus ausgelegt werden darf. Mit der Frage, was eine Religion – etwa das Christentum, der Islam oder das Judentum – inhaltlich von ihren Gläubigen verlangt, hat das aber nichts zu tun. Es ist ein Streit über die Reichweite eines Verfassungsprinzips, der sich religiös camoufliert, aber im Kern eine staatsrechtliche, keine theologische Debatte ist.
“Sincerity” statt Schrift
Damit ist der Bericht kein Einzelfall, sondern folgt einem Muster, das in der US-Rechtspraxis seit Jahrzehnten etabliert ist: Gerichte prüfen bei religiösen Ausnahmeregelungen nicht, ob eine Schrift etwas wortwörtlich vorschreibt, sondern ob ein Glaube für die betroffene Person aufrichtig (“sincere”) ist. Diese bewusst weite Auslegung war ursprünglich ein Schutzmechanismus – der Staat sollte nicht zum Richter über “richtige” Theologie werden, also eine unaufrichtige Erwartungshaltung, die Aufrichtigkeit sucht.
Genau diese falsche Großzügigkeit lässt sich aber beliebig instrumentalisieren. Wenn praktisch jede politische Präferenz – Abtreibung, Impfskepsis, Ablehnung von Gleichstellungsgesetzen, Widerstand gegen Diversity-Programme – nachträglich als “religiöse Überzeugung” deklariert werden kann, verschwimmt die Grenze zwischen echtem Glauben und politischer Strategie, die sich religiöser Sprache bedient.
Christlicher Nationalismus statt Christentum
Religionswissenschaftler haben dafür längst einen Begriff: christlicher Nationalismus. Gemeint ist eine politische Ideologie, die christliche Symbolik und Rhetorik für ein im Kern konservativ-politisches Programm nutzt – ohne dass dieses Programm aus theologischer Substanz abgeleitet wäre. Die Themenauswahl der Kommission stützt diese Lesart: Impfpflicht-Widerstand, Gender-Fragen in Schulen, die Abschaffung des Johnson Amendment – das sind sämtlich Kernthemen der politischen Rechten in den USA, nicht Kernthemen irgendeiner Glaubensgemeinschaft.
Bemerkenswert ist zudem, was im Bericht fehlt: Kritiker bemängeln, dass anti-muslimische Diskriminierung kaum Beachtung findet und dass die Anhörungen rechtsgerichteten Antisemitismus deutlich weniger thematisierten als linksgerichteten. Eine Kommission, die tatsächlich allen Religionen gleichermaßen dienen wollte, würde diese Schieflage kaum zulassen.
Der Befund – nüchtern betrachtet
Es handelt sich um ein politisches Programm, das sich religiöser Begründungen bedient, wo es ihm nützt, und sie auslässt, wo sie nicht passen. Das Vokabular ist religiös. Die Agenda ist es nicht. Ein Populismus.
Die Gegenposition
Fairerweise muss erwähnt werden, dass die Kommission selbst diesen Vorwurf zurückweisen würde. Aus ihrer Sicht geht es nicht um Theologie, sondern um dokumentierte Fälle: eine Lehrerin, die ein Kreuz von ihrem Schreibtisch entfernen musste; ein Soldat, der drei Jahre vor der Pensionsberechtigung wegen einer Impfverweigerung aus sogenannten Glaubensgründen seine Versorgungsansprüche verlor. Ob eine Überzeugung biblisch vorgeschrieben ist, sei aus dieser Perspektive die falsche Frage – entscheidend sei allein, ob jemand für seinen aufrichtigen Glauben, was immer dieser auch sein mag, benachteiligt wurde. Genau das ist auch der Maßstab, den der Supreme Court in den vergangenen Jahren zunehmend angelegt hat, etwa bei Urteilen zu öffentlichem Gebet von Sportlehrern oder religiösen Opt-outs vom Schulunterricht. Wer hier “Erfindung” ruft, könnte zu hören bekommen: Religion entwickelt sich, wie sie immer schon getan hat – und das Recht folgt ihr, nicht umgekehrt. Fragt sich dann nur, warum tut man sich dann überhaupt die Religion an, wenn man von ihr ohnehin nichts erwartet. Zum Sozialisieren gibt es weitaus bessere Wege.
Abschliessend sollte man vielleicht erwähnen, dass es mit dem Christentum allgemein nicht besser aussieht. Viele Christen glauben, nur weil ihre Institution alt ist, so alt wie der Vatikan, steckt Bibel darin. Soviel zum aufrichtigen europäischen Glauben.
Von Okay Altinisik | 29-6-2026, 1:21:03
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