Viele Tierschützer kritisieren, dass Tiere zwar durch das Gesetz geschützt werden, aber keine eigene Verfahrensstimme haben. Was dieses Gesetz wert ist ohne Verfahrensstimme, zeigt genau dieser Fall auf: ein feuchter Händedruck.

Bild: Soziale Medien
Der Freispruch der vier Angeklagten im Fall des Katers „Schmotzer“ sorgt weit über Tirol hinaus für anhaltende Empörung. Was für das Strafgericht mit einem Freispruch endete, ist für viele Tierschützer längst nicht abgeschlossen. Während in sozialen Medien zu Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel aufgerufen wird, hat die Juristin und langjährige Tierschützerin Madeleine Petrovic sogar die Generalprokuratur eingeschaltet.
Der Fall hatte Österreich seit Monaten beschäftigt. Vier junge Männer standen vor dem Landesgericht Innsbruck unter anderem wegen Tierquälerei vor Gericht. Sie hatten eingeräumt, den angeblich schwer verletzten Kater mit einem Bolzenschussgerät getötet zu haben. Anschließend wurde das Tier mit einer Schaufel bearbeitet und ihm die Kehle durchgeschnitten. Ein Video der Tat verbreitete sich im Internet und löste landesweit Entsetzen aus. Mehrere Medien berichteten zudem, auf den Aufnahmen seien Gelächter und geschmacklose Kommentare der Beteiligten zu hören.
Wer war Schmotzer
Nach öffentlich bekannten Informationen war Schmotzer etwa fünf Jahre alt. Er lebte als Freigängerkater auf einem Hof in Brixen im Thale und wurde von mehreren Menschen versorgt. Zuvor war er von einer Tierärztin kastriert worden und hatte eine Zahnsanierung erhalten.
Die Besitzerin bzw. Betreuer des Katers beschrieben ihn als zutraulich und in der Umgebung gut bekannt. Gerade weil Schmotzer kein verwilderter Streuner war, sondern regelmäßig versorgt wurde, löste sein Tod in der Region und später in ganz Österreich besonders große Betroffenheit aus.
Freispruch wegen fehlender Beweisbarkeit
Das Landesgericht sprach alle vier Angeklagten trotz Gelächter und Beschimpfungen während der Tat frei. Ausschlaggebend war nicht die Bewertung der Tat als moralisch verwerflich oder nicht, sondern die hohe Beweisanforderung des Strafrechts.
Nach dem eingeholten veterinärmedizinischen Gutachten konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Kater bereits nach dem Bolzenschuss hirntot gewesen war. Damit ließ sich strafrechtlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass die nachfolgenden Schläge dem Tier noch Schmerzen oder zusätzliches Leid zufügten. Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ blieb daher nur ein Freispruch, Gelächter und Beschimpfungen hin oder her.
Die Kerndebatte
Nach allem, was derzeit öffentlich bekannt ist, gibt es keine Berichte, dass die Besitzerin des Katers selbst ein Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt hat. Eine Privatbeteiligte (hier die Besitzerin) hat nur sehr eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten. Sie kann einen Freispruch nicht einfach anfechten, weil sie ihn für falsch hält. Und wird niemand mit einem zulässigen Rechtsmittel gegen den Freispruch tätig, wird das Urteil rechtskräftig. Tiere haben somit in Österreich kein Recht auf Einspruch.
Genau hier liegt die grundsätzliche Debatte im österreichischen Tierschutz: Viele Tierschützer kritisieren, dass Tiere zwar durch das Gesetz geschützt werden, aber keine eigene Verfahrensstimme haben. Was dieses Gesetz wert ist ohne Verfahrensstimme, zeigt genau dieser Fall auf: ein feuchter Händedruck.
Aufruf zu Verwaltungsverfahren
Mit dem Urteil begann unmittelbar eine neue Debatte. In sozialen Netzwerken wird derzeit ein Schreiben verbreitet, das Bürger dazu aufruft, die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel per E-Mail zur Einleitung beziehungsweise Fortführung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem österreichischen Tierschutzgesetz aufzufordern.
Die Verfasser argumentieren, dass unabhängig vom strafrechtlichen Freispruch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen könne. Gefordert werden hohe Geldstrafen sowie ein Tierhalteverbot gegen die Beteiligten.
Madeleine Petrovic schaltet Generalprokuratur ein
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall durch das Einschreiten von Madeleine Petrovic. Die promovierte Juristin war in den 1990er-Jahren Bundessprecherin der Grünen und gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Tierschutzvertreterinnen Österreichs.
Petrovic wandte sich an die Generalprokuratur und regte eine Prüfung des rechtskräftigen Urteils an. Die Generalprokuratur ist keine Anklagebehörde, sondern überprüft rechtskräftige Entscheidungen auf mögliche Rechtsfehler und kann gegebenenfalls beim Obersten Gerichtshof eine sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen.
Ein solches Rechtsmittel dient jedoch in erster Linie der Klärung der Rechtslage und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Selbst wenn der Oberste Gerichtshof dabei Rechtsfehler feststellen sollte, würde dies den Freispruch der Angeklagten grundsätzlich nicht aufheben. Für den konkreten Fall hätte eine Entscheidung daher vor allem Signalwirkung für zukünftige Verfahren.
Forderungen nach Gesetzesänderungen
Der Fall „Schmotzer“ hat inzwischen eine grundsätzliche Debatte über das österreichische Tierschutz- und Strafrecht ausgelöst. Kritiker sehen eine Schutzlücke für Fälle, in denen Tiere zwar getötet werden, aber nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar ist, ob sie zum Zeitpunkt weiterer Gewalthandlungen noch Schmerz empfinden konnten.
Ob der Fall tatsächlich zu gesetzlichen Änderungen führen wird, ist derzeit offen. Sicher ist jedoch, dass das Verfahren die Diskussion über den strafrechtlichen Schutz von Tieren und die Grenzen des geltenden Rechts weit über den Einzelfall hinaus neu entfacht hat.
Okay Altinisik | 4-8-2026, 18:35:01
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