Zwei Jahre nachdem die damalige Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit ihrem Ja im EU-Umweltrat die europäische Renaturierungsverordnung erst möglich gemacht hatte, ist der Konflikt zurück – diesmal mit einer Blockade aus Niederösterreich.

Bild: Facebook/Leonore Gewessler
Land stellt sich gegen Umsetzung
Niederösterreichs Finanzlandesrat Anton Kasser (ÖVP) hat laut exxpress.at angekündigt, die EU-Renaturierungsverordnung nicht umzusetzen, solange die Finanzierung nicht geklärt ist. Vize-Landeshauptmann Stephan Pernkopf legte nach und warf Brüssel vor, mit praxisfremden Vorgaben und falschen Grundlagen zu arbeiten. Konkret wird kritisiert, dass die von der EU verwendeten Satellitendaten landwirtschaftliche Flächen systematisch schlechter bewerten als etwa Stadtparks oder Baulücken.
Damit könnte der Republik ein ernstes Problem drohen: Bleibt Niederösterreich hart, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – vom Mahnschreiben über eine begründete Stellungnahme bis zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, an deren Zwangsgelder zu Tagessätzen stehen können. Ganz neu wäre das für Österreich nicht: 2024 liefen bereits 53 solcher Verfahren gegen die Republik.
Was Niederösterreich konkret fordert
Die Position des Landes lässt sich auf vier Kernforderungen zusammenfassen:
- Geklärte Finanzierung. Laut Kasser kostet die Verordnung EU-weit mehr als 150 Milliarden Euro, auf Österreich entfielen davon über 200 Millionen Euro – Geld, das derzeit schlicht fehle.
- Die EU soll ihr Versprechen halten. Kassers Vorwurf: Mehrere Mitgliedstaaten hätten der Verordnung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Brüssel für eine entsprechende Finanzierung sorgt. Diese Zusage sei bislang nicht eingelöst worden.
- Praxisnähere Bewertungskriterien. Statt eines pauschalen Blicks von oben fordert NÖ eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Landnutzung.
- Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Das Land verweist darauf, dass ein Viertel seiner Fläche bereits unter Schutz steht, dazu kommen drei Naturparke, über 30 LIFE-Projekte und rund 250 Revitalisierungsprojekte. Kasser sieht NÖ deshalb als “Europameister der Renaturierung” und will diese Vorleistungen anerkannt wissen.
Scharfe Kritik von Grünen und Umweltverbänden
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Die Grünen sprechen von einem beispiellosen Angriff auf den Rechtsstaat und werfen Landesrat Kasser vor, mit falschen Zahlen zu operieren – ein Bundesland könne sich nicht aussuchen, welche EU-Gesetze es einhalte. Auch der WWF findet deutliche Worte und bezeichnet den Kurs Niederösterreichs als verantwortungslos, da die teuerste Variante am Ende das Nichtstun sei. Gemäßigter äußert sich der Gemeindebund, der auf eine realistische Umsetzung mit gesicherter Finanzierung pocht, ohne sich der Blockade anzuschließen.
Warum der Rest Österreichs nicht einfach weitermachen kann
Anders als man annehmen könnte, können die übrigen acht Bundesländer nicht ohne Niederösterreich vorpreschen. Der Grund liegt im österreichischen System: Da Österreich der EU-Kommission bis September 2026 einen einheitlichen nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen muss, sind die Teilpläne aller Länder zu einem Gesamtdokument zusammenzuführen. Naturschutz ist zwar grundsätzlich Ländersache, doch am Ende zählt nur das gemeinsame Ergebnis.
Erschwerend kommt hinzu, dass Niederösterreich das flächenmäßig größte Bundesland ist – fehlt sein Beitrag, bleibt der Gesamtplan unvollständig. Verantwortlich für die Umsetzung sind ohnehin mehrere Ebenen gemeinsam: die Bundesländer, das Klimaministerium (BMLUK) und die Gemeinden. Umweltorganisationen wie ÖKOBÜRO warnen schon länger, dass die in Österreich oft getrennten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ohne klare gesetzliche Regelung der Zusammenarbeit den gesamten Plan wirkungslos machen könnten.
Ein Streit mit Geschichte
Der aktuelle Konflikt ist nicht der erste rund um die Renaturierungsverordnung. Bereits 2024 hatte Gewesslers Zustimmung im EU-Rat eine handfeste Koalitionskrise ausgelöst: Die ÖVP sah darin einen Verfassungsbruch und erstattete Anzeige wegen Amtsmissbrauchs – ein Verfahren, das die Staatsanwaltschaft in der Folge jedoch einstellte. Der Grund für Gewesslers damaligen Alleingang: Wien und Kärnten hatten die bis dahin einheitliche ablehnende Länderstellungnahme verlassen, wodurch der Weg für eine Zustimmung Österreichs möglich wurde.
Zwei Jahre später zeigt sich: Auch wenn das Gesetz in Kraft ist, bleibt seine Umsetzung ausgerechnet in einem naturverbundenen Land wie Österreich hart umkämpft.
Von Okay Altinisik | 5-7-2026, 00:13:03
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